Telefonische Ersteinschätzung

+49 711 6666 815

Sie haben eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt oder die Deutsche Rentenversicherung und benötigen erstklassige steueranwaltliche Unterstützung?

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Holger Seibert, LL.M. und sein Team ist Ihr Ansprechpartner für Betriebsprüfungen. Wir geben Ihnen eine Ersteinschätzung zu Ihrer aktuellen Ausgangsposition und Ihren Handlungsmöglichkeiten. Wir helfen Ihnen nach der Mandatserteilung, sich auf die Betriebsprüfung vorzubereiten. Wir identifizieren Diskussions- und Angriffspunkte. Wir beraten und begleiten Sie mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung vor und während der Betriebsprüfung sowie im Rahmen der Schlussbesprechung höchst kompetent. Lassen sich finanzgerichtliche Auseinandersetzungen im Anschluss an die Betriebsprüfung nicht vermeiden, vertreten wir auch in diesen Verfahren mit jahrzehntelanger Erfahrung und hoher Kompetenz.

Sie haben eine Betriebsprüfung? Wir unterstützen Sie mit folgenden Leistungen!

Wir setzen Ihre Rechte in der Prüfung gegenüber dem Finanzamt oder der Rentenversicherung durch. Kompetent, erfahren und präzise. All dies selbstverständlich stets und gerne auch in Zusammenarbeit mit Ihrem Haus-Steuerberater, sofern Sie bzw. Ihr Unternehmen über einen solchen verfügen.

Beratung zur Betriebsprüfung

Betriebsprüfungen gibt es sowohl seitens der Finanzämter als auch durch die Deutsche Rentenversicherung.
Kündigt sich der Betriebsprüfer zunächst telefonisch an, haben Sie bis zum Erhalt der Prüfungsanordnung noch die Möglichkeit zur Erstattung der strafbefreienden Selbstanzeige beim Finanzamt. Deshalb ist in diesen Fällen ggf. äußerste Eile geboten. 
Haben Sie bereits eine Außen- oder Sonderprüfungsanordnung erhalten oder erscheint der Prüfer unangemeldet zur Nachschau bzw. mit der Steuerfahndung, haben Sie diese Möglichkeit nicht mehr, aber es ist Eile geboten bei Ihrer Vorbereitung auf die Prüfung bzw. bei der Verteidigung Ihrer Rechte.

Begleitung von Betriebsprüfungen

Wir stimmen mit Ihnen die Terminsvereinbarung mit der Betriebsprüfung ab und stellen sicher, dass alle Personen, deren Mitwirkung erforderlich oder hilfreich ist (Buchhalter, Steuerberater, Rechtsanwalt), zum fraglichen Termin zur Verfügung stehen. Ferner besprechen wir mit Ihnen den Prüfungsort, Prüfungsumfang und -inhalt und bereiten Sie und Ihre Unterlagen auf die Betriebsprüfung vor. Oft und gerne auch in kooperativer Zusammenarbeit mit Ihrem Haus-Steuerberater, sofern Sie oder Ihr Unternehmen über einen solchen verfügen.

Identifikation von Identifikation von Diskussions- und Angriffspunkten und Verteidigung Ihrer Positionen

Wir ermitteln – unter anderem anhand umfangreicher Checklisten – die relevanten Unterlagen und steuer- bzw. sozialversicherungsrelevanten Sachverhalte mit Ihnen und begleiten Sie im gesamten Prüfungsverfahren. Wir identifizieren etwaige Diskussions- und Angriffspunkte und unterstützen sie bei der Verteidigung Ihrer Positionen gegenüber der Betriebsprüfung. Wir analysieren für Sie die Prüfungsfeststellungen und begleiten Sie in der Schlussbesprechung.

Jetzt unverbindliche Ersteinschätzung zur Betriebsprüfung erhalten

In einer unverbindlichen Ersteinschätzung lernen wir Ihre Situation kennen und geben Ihnen eine erste Einschätzung sowie unsere Handlungsempfehlungen mit auf den Weg.

Kontaktformular ausfüllen oder anrufen

Im 1. Schritt rufen Sie uns entweder unter der Telefonnummer +49-711-66 66 815 an oder füllen das nachstehende Kontaktformular mit Ihren Erstinformationen aus.

Unverbindliche Ersteinschätzung

Nach Ihrer Kontaktaufnahme werden wir uns zeitnah bei Ihnen melden und Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer aktuellen Situation und dem möglichen bzw. empfehlenswerten weiteren Vorgehen geben.

Mandatsübernahme

Nach einem ersten Gespräch unterbreiten wir Ihnen einen Honorarvorschlag, verbunden mit einer konkreten Handlungsempfehlung. Gerne übernehmen wir dann anschließend Ihr Mandat und begleiten Sie durch das Verfahren.

Dr. Holger Seibert, L.MM.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht,
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Kanzlei Standort:

SeibertLink Rechtsanwälte Steuerberater, PartG mbB, Rotebühlplatz 19, 70178 Stuttgart

Telefonnummer:

+49 711 6666 815

E-Mail Adresse:

holger.seibert@seibertlink.de

Über Rechtsanwalt Seibert

In einer unverbindlichen Ersteinschätzung lernen wir Ihre Situation kennen und geben Ihnen eine erste Einschätzung sowie unsere Handlungsempfehlungen mit auf den Weg.

Über Rechtsanwalt Dr. Holger Seibert

Dr. Holger Seibert, LL.M. ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Er blickt auf über 35 Jahre Erfahrung als Rechtsanwalt und Gründungspartner der PartG mbB SeibertLink, Rechtsanwälte Steuerberater, und als Gesellschafter-Geschäftsführer der SeibertLink  Steuerberatungsgesellschaft mbH, beide mit Sitz in Stuttgart, zurück.

Werdegang und Ausbildung

Dr. Seibert studierte sowohl Rechtswissenschaften als auch Volkswirtschaftslehre an der Albert-Ludwig-Universität in Freiburg/Breisgau.

Anschließend verbrachte er knapp 2 Jahre an der McGill University in Montreal, Kanada und erwarb einen Master of Laws (LL.M.).

 

Er verbrachte Studienaufenthalte in England und Frankreich und spricht sowohl Englisch als auch Französisch.

 

Bei Professor Dr. Fritz Rittner an der Universität Freiburg promovierte er zum Dr. jur. mit einer Arbeit zum Recht der Kapitalgesellschaften.

 

Dr. Seibert ist Buchautor und veröffentlicht seit Jahrzehnten regelmäßig zu Themen des Steuer- und Bank- und Kapitalmarktrecht. Begleitend hält er regelmäßig Vorträge zu beiden Rechtsgebieten.

 

Erfahrung und Tätigkeiten

 

Dr. Seibert ist seit über 3 Jahrzehnten spezialisiert im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Mit seinem Team von Rechtsanwälten und Steuerberatern berät und vertritt er regelmäßig sowohl gewerbliche Unternehmen aller Größenklassen als auch Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute sowie vermögende Privatleute.

 

Die Beratung von Mandanten zu und Vertretung in Betriebs- und Rentenversicherungsprüfungen gehört seit Jahrzehnten zum Kerngeschäft des Teams von Dr. Seibert.

 

Nehmen auch Sie bei Bedarf elektronisch unter holger.seibert@seibertlink.de oder telefonisch unter +49-711-66 66 815 Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie gerne ein Gespräch für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles. Wir werden uns in jedem Fall zeitnah bei Ihnen zurückmelden und Ihnen eine erste Positionsbestimmung und Handlungsempfehlung geben.

Fragen & Antworten zur Betriebsprüfung

Im Folgenden beantworten wir Ihnen bereits einige häufig wiederkehrende Fragen zur Betriebsprüfung. Mit der Ausgangsposition in Ihrem individuellen Fall und den Möglichkeiten des weiteren Vorgehens beschäftigen wir uns gerne im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung.

With the help of tax audits, the tax offices and the German pension insurance scheme try to ensure that all taxpayers pay their taxes within the legally stipulated periods and in the legally regulated amount.

The tax offices carry out tax audits with prior notice as so-called external audits and without prior notice as a review. 

 

If there are indications that taxes were reduced or not paid on time or that a taxpayer obtained unjustified tax advantages, a tax investigation may be carried out.

 

The German pension insurance carries out announced examinations for social insurance and accident insurance.

Auch die Bundeszollverwaltung kann Betriebsprüfungen anordnen und durchführen, um die ordnungsgemäße Abführung von Verbrauchsteuern (wie zum Beispiel der Tabaksteuer, Energiesteuer, Luftverkehrssteuer, Branntweinsteuer etc.) sicherzustellen.

 

Jede Betriebsprüfung stellt einen starken und umfangreichen Eingriff in die Rechte des betroffenen Steuerbürgers dar. Deshalb gelten für ihre Durchführung besondere Vorschriften und Voraussetzungen, welche in der Abgabenordnung und der Betriebsprüfungsordnung des Bundesministeriums für Finanzen geregelt sind. Wer als Steuerpflichtiger einer Betriebsprüfung unterworfen ist, bedarf der Beratung und qualifizierten anwaltlichen Vertretung!

Kündigt sich der Betriebsprüfer zunächst telefonisch an, haben Sie bis zum Erhalt der Prüfungsanordnung noch die Möglichkeit zur Erstattung der strafbefreienden Selbstanzeige beim Finanzamt. Deshalb ist in diesen Fällen ggf. äußerste Eile geboten.


Haben Sie bereits eine Außen- oder Sonderprüfungsanordnung erhalten oder erscheint der Prüfer unangemeldet zur Nachschau bzw. mit der Steuerfahndung, haben Sie diese Möglichkeit nicht mehr, aber es ist Eile geboten bei Ihrer Vorbereitung auf die Prüfung bzw. bei der Verteidigung Ihrer Rechte.


Wenn Sie mit uns elektronisch oder telefonisch Kontakt aufnehmen, melden wir uns deshalb in allen Fällen ganz zeitnah bei Ihnen zurück, damit Sie uns Ihre individuelle Ausgangsposition erläutern können. Wir geben Ihnen dann gerne eine unverbindliche Ersteinschätzung zu den Fragen, in welcher rechtlichen und wirtschaftlichen Position Sie sich befinden und wie Sie weiter vorgehen können.

Wenn Sie mit uns elektronisch oder telefonisch Kontakt aufnehmen, melden wir uns in allen Fällen ganz zeitnah bei Ihnen zurück, damit Sie uns Ihre individuelle Ausgangsposition erläutern können. Wir geben Ihnen dann gerne eine unverbindliche Ersteinschätzung zu den Fragen, in welcher rechtlichen und wirtschaftlichen Position Sie sich befinden und wie Sie weiter vorgehen können.


Wenn Sie uns das Mandat zu Ihrer Beratung und Vertretung im Rahmen der Betriebsprüfung erteilen, stimmen wir mit Ihnen die Terminsvereinbarung mit der Betriebsprüfung ab und stellen sicher, dass alle Personen, deren Mitwirkung erforderlich oder hilfreich ist (Buchhalter, Steuerberater, Rechtsanwalt), zum fraglichen Termin zur Verfügung stehen. Ferner besprechen wir mit Ihnen den Prüfungsort, Prüfungsumfang und -inhalt und bereiten insbesondere Sie und Ihre Unterlagen auf die Betriebsprüfung vor.


Wir ermitteln – unter anderem anhand umfangreicher Checklisten – die relevanten Unterlagen und steuer- bzw. sozialversicherungsrelevanten Sachverhalte mit Ihnen und begleiten Sie im gesamten Prüfungsverfahren. 

 

Wir identifizieren etwaige Diskussions- und Angriffspunkte und unterstützen Sie bei der Verteidigung Ihrer Positionen gegenüber der Betriebsprüfung. Schließlich analysieren wir für Sie die Prüfungsfeststellungen und begleiten Sie in der Schlussbesprechung.


All dies selbstverständlich stets und gerne in kooperativer Zusammenarbeit mit Ihrem Haus-Steuerberater, sofern Sie bzw. Ihr Unternehmen über einen solchen verfügen.

Jetzt zuverlässig durch Rechtsanwalt Dr. Seibert zur Betriebsprüfung beraten und sich ggf. in dieser anwaltlich vertreten lassen.

Wegen der Schwere des damit verbundenen Eingriffs und der rechtlichen und finanziellen Gefahren ist es uneingeschränkt zu empfehlen, nach Ankündigung einer Betriebsprüfung durch ein Finanzamt oder die Deutsche Rentenversicherung den Rat spezialisierter Rechtsanwälte in Anspruch zu nehmen, sich bestmöglich auf die Betriebsprüfung vorzubereiten, potentielle Diskussions- und Angriffspunkte zu identifizieren und seine Rechte im Rahmen der Prüfung und der Schlussbesprechung kompetent wahrnehmen zu lassen.